Honorar & Abrechnung

Fragen zu meiner Preisgestaltung beantworte ich gerne im persönlichen Gespräch. Rund um das Thema Abrechnung von Therapie und Coaching drehen sich einige häufig gestellte Fragen, auf die ich hier soweit möglich eingehen möchte. Ich bitte um Verständnis, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.

Dein Vorteil als Selbstzahler bei einer Therapie:

  • Als Selbstzahler vermeidest du eventuelle Wartezeiten und Bürokratie mit deinem Krankenversicherer. Du bekommst umgehend Hilfe und Begleitung.
  • Es erfolgt keine Diagnose einer psychischen Störung, die bei Abrechnung mit deiner Krankenkasse an diese übermittelt werden müsste.
  • Mein Honorar für Therapie kann als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte kläre mögliche Detailfragen vor Beginn der Therapie mit deinem Steuerberater.

Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und Beihilfe:

Psychotherapie:  

  • Ich rechne weder mit gesetzlichen Krankenversicherern noch mit Privatversicherern oder der Beihilfe ab und fülle auch keine Fragebögen von Versicherern aus. Hintergrund: Diesen Service habe ich meinen Klienten zwar in der Vergangenheit angeboten, kam allerdings Mitte 2023 zum Ergebnis, dass der dadurch entstehende Mehraufwand in keinem gesunden Verhältnis zum erwartbaren Erfolg steht. Gesetzliche Krankenversicherer übernehmen meine Heilpraktiker-Honorare grundsätzlich nicht und auch Privatversicherer (in den meisten Verträgen sind Leistungen vom Heilpraktiker für Psychotherapie mittlerweile exkludiert) und die Beihilfe übernehmen entweder gar nichts mehr und wenn dann nur sehr geringe Beträge (dabei orientieren sie sich an einer seit den 1980er Jahren nicht mehr angepaßten Gebührenordnung, kurz „GebüH für Heilpraktiker“ genannt. Stell´ dir vor, man hätte dein Gehalt seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr erhöht! Würdest Du dafür noch arbeiten wollen?!). Deswegen habe ich im Jahr 2023 entschieden, dass ich meine Dienste nur noch auf reiner Selbstzahler-Basis (Privatpraxis) anbiete.

Paartherapie, Coaching:

  • Kosten für Paartherapie oder Coaching sind weder durch private noch gesetzliche Krankenversicherungen abgedeckt.

Therapie, Coaching steuerlich geltend machen:

Therapie  

  • Als Selbstzahler kannst du mein Honorar für Therapie in deiner Steuererklärung i.d.R. als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen. Einzelheiten klärst du am besten vorab mit deinem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.

Coaching:   

  • Mein Coaching-Honorar kannst du unter der Voraussetzung, dass das Coaching berufsbedingt bzw. zur Förderung des Berufs (Stichwort „berufsbegleitendes Coaching“) erfolgt, in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Wie weiter oben bereits erwähnt, sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte kläre Einzelheiten und Machbarkeit vor Beginn des Coachings mit deinem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
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