Honorar
Fragen zu meiner Preisgestaltung beantworte ich gerne im persönlichen Gespräch. Rund um das Thema Abrechnung von Therapie und Coaching drehen sich einige häufig gestellte Fragen, auf die ich hier soweit möglich eingehen möchte. Ich bitte um Verständnis, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.
Dein Vorteil als Selbstzahler bei einer Therapie:
- Als Selbstzahler vermeidest du eventuelle Wartezeiten und Bürokratie mit deinem Krankenversicherer. Du bekommst umgehend Hilfe und Begleitung.
- Es erfolgt keine Diagnose einer psychischen Störung, die bei Abrechnung mit deiner Krankenkasse an diese übermittelt werden müsste.
- Mein Honorar für Therapie kann als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden. Bitte kläre mögliche Detailfragen vor Beginn der Therapie mit deinem Steuerberater.
Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und Beihilfe:
Psychotherapie:
- Gesetzliche Krankenversicherer: Bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht bei gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Therapiekosten.
- Private Krankenversicherung oder private Krankenzusatzversicherung: Im Falle, dass du eine private Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen hast, werden meine Therapie-Leistungen je nach Versicherungsvertrag in vielen Fällen vollständig oder anteilig vom Versicherer erstattet. Zwecks Klärung, ob und in welcher Höhe dein Versicherer meine Rechnungen evtl. erstatten würde, wende dich bitte vor Therapiebeginn an deinen Versicherer. Du erhältst eine Rechnung, die du auf eigenes Risiko bei deinem Versicherer einreichen kannst. Eine Stundung von Beträgen bis zur vollständigen oder teilweisen Begleichung der Rechnung durch den Versicherer ist nicht möglich. Wichtiger Hinweis: Fragebögen von Privatversicherern fülle ich nicht aus
- Beihilfe (Beamte): Gerne erstelle ich eine Rechnung, die du bei der Beihilfe einreichen kannst. Kläre bitte vor Therapiebeginn mit dem zuständigen Sachbearbeiter, ob und wie eine Kostenübernahme möglich ist. Du erhältst eine Rechnung, die du bei der Beihilfe auf eigenes Risiko einreichen kannst. Eine Stundung von Beträgen bis zur vollständigen oder teilweisen Begleichung der Rechnung durch die Beihilfe ist nicht möglich.
Paartherapie, Coaching:
- Kosten für Paartherapie oder Coaching sind weder durch private noch gesetzliche Krankenversicherungen abgedeckt.
Therapie, Coaching steuerlich geltend machen:
Therapie:
- Als Selbstzahler kannst du mein Honorar für Therapie in deiner Steuererklärung i.d.R. als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen. Einzelheiten klärst du am besten vorab mit deinem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Coaching:
- Mein Coaching-Honorar kannst du unter der Voraussetzung, dass das Coaching berufsbedingt bzw. zur Förderung des Berufs (Stichwort „berufsbegleitendes Coaching“) erfolgt, in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Wie weiter oben bereits erwähnt, sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte kläre Einzelheiten und Machbarkeit vor Beginn des Coachings mit deinem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.